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Start / Abfüllplatz
Planung

Der Abfüllplatz: Anforderungen nach TRwS 781

Beim Tanken tropft es – und genau dafür ist der Abfüllplatz da. Er ist fester Bestandteil jeder Betriebstankstelle und oft der größte Kostenpunkt nach dem Tank selbst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Abfüllplatz muss den Wirkbereich abdecken: Schlauchweg plus 2,5 m nach allen Seiten.
  • Der Belag ist flüssigkeitsdicht, dieselbeständig und tragfähig – ohne offene Abläufe.
  • Regenwasser: entweder Überdachung (Überstand ca. 0,6 × Dachhöhe) oder Abscheider mit selbsttätigem Verschluss.
  • Neue Flächen errichtet ein Fachbetrieb; die Rückhaltung bemisst sich nach TRwS 781.

Wirkbereich: Wie groß wird die Fläche?

Die Fläche muss alles abdecken, wo beim Tanken Kraftstoff austreten kann. Der Wirkbereich ergibt sich aus der Schlauchführung zwischen Zapfeinrichtung und Tankstutzen des Fahrzeugs, zuzüglich 2,5 Meter nach allen Seiten.

Faustrechnung Wirkbereich

Zapfpunkt bis Tankstutzen des Fahrzeugs
2,5 m Standard; mit Spritzschutzwand ggf. weniger
Länge
9,0 m
Breite
5,0 m
Fläche ca.
45 m²

Vereinfachte Rechteck-Näherung. Die genaue Fläche legt der Planer bzw. Sachverständige nach TRwS 781 fest.

Spartipp: Tankstutzen-Position fest markieren und den Schlauch kurz halten. Jeder Meter Schlauchweg weniger spart Fläche in beide Richtungen.

Anforderungen an den Belag

Dicht

Flüssigkeitsundurchlässig, damit kein Diesel in Boden und Grundwasser gelangt.

Beständig

Widerstandsfähig gegen Kraftstoff – Fugen und Durchführungen eingeschlossen.

Tragfähig

Ausgelegt für die Lasten von Traktor, Lkw oder Baumaschine.

Abgegrenzt

Von anderen Flächen getrennt, keine offenen Bodenabläufe.

Neue Abfüllflächen dürfen nur von Fachbetrieben errichtet werden. Die Behörde verlangt meist einen Nachweis, dass Belag und Fugen den Anforderungen der TRwS 781 entsprechen.

Überdachung oder Abscheider

Regenwasser, das über den Abfüllplatz läuft, kann Kraftstoff mitnehmen. Es gibt zwei Wege:

Überdachung

Ausreichend ist ein Dach, das um etwa das 0,6-Fache seiner Höhe über die Fläche hinausragt. Dann bleibt der Platz trocken und Tropfmengen können direkt auf der Fläche zurückgehalten werden.

Abscheideranlage

Ohne Dach wird das Wasser über einen Leichtflüssigkeitsabscheider nach DIN EN 858 / DIN 1999-100 mit selbsttätigem Verschluss abgeleitet. Teurer im Bau und wartungspflichtig.

Rückhaltung

Für austretenden Kraftstoff – beim Betanken der Fahrzeuge und beim Befüllen des Tanks durch den Tankwagen – muss ein Rückhaltevolumen vorhanden sein. Das kann auf der überdachten Fläche selbst, im Entwässerungssystem oder in einem eigenen Auffangraum liegen. Die nötige Größe ergibt sich aus der TRwS 781.

Wo steht der Tank?

  • Doppelwandiger Tank mit Leckanzeige: kann frei aufgestellt werden, braucht keinen eigenen Auffangraum.
  • Einwandiger Tank: steht in einem dichten, dieselbeständigen Auffangraum – oder auf der Abfüllfläche, wenn auslaufender Kraftstoff dort gesammelt und einer ausreichend großen Rückhaltung zugeführt wird.

Kompakt planen spart Fläche

Komplettanlagen mit integrierter Auffangwanne, Pumpe und Zapfpistole verkürzen den Schlauchweg und vereinfachen die Planung.

Häufige Fragen

Wie groß muss der Abfüllplatz sein?

Er muss den Wirkbereich abdecken: die waagerechte Linie, die der Schlauch zwischen Zapfeinrichtung und Tankstutzen des Fahrzeugs beschreibt, plus 2,5 Meter nach allen Seiten. Mit Spritzschutzwänden und fest markierten Tankpositionen lässt sich die Fläche verkleinern.

Muss der Abfüllplatz überdacht sein?

Nicht zwingend. Ohne Dach muss das Niederschlagswasser aber über eine Abscheideranlage mit selbsttätigem Verschluss abgeleitet werden. Mit ausreichender Überdachung – als Faustregel ein Dachüberstand von 0,6 × Dachhöhe über die Fläche hinaus – entfällt dieser Aufwand meist.

Reicht normaler Beton?

Der Belag muss flüssigkeitsundurchlässig, gegen Diesel beständig und für die Lasten der Fahrzeuge ausgelegt sein. Bei neuen Flächen fordern die Behörden in der Regel einen Nachweis nach TRwS 781, ausgeführt durch einen Fachbetrieb.

Brauche ich einen Abfüllplatz für eine mobile Tankanlage?

Wird die mobile Anlage dauerhaft an einem festen Platz genutzt, gilt sie als ortsfest genutzte Tankstelle – dann ja. Wird sie wirklich mobil an wechselnden Einsatzorten genutzt, gelten die Regeln für das Betanken vor Ort mit entsprechender Sorgfalt und Bindemittel.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Allgemeine Hinweise ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültige AwSV, die TRwS 781, das Landesrecht und die Vorgaben Ihrer unteren Wasserbehörde. Redaktion: SENSOR TECHNIK · Zuletzt aktualisiert: