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Vorschriften

Vorschriften für Dieseltanks und Betriebstankstellen nach AwSV

Ob Sie Ihren Dieseltank anzeigen und prüfen lassen müssen, hängt an drei Dingen: Stoff, Volumen und Standort. Hier die Regeln im Überblick – und unten der Stufen-Finder für Ihre Anlage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Diesel ist WGK 2, AdBlue und Biodiesel sind WGK 1.
  • Oberirdisch bis 1 m³ Diesel: Stufe A – keine Anzeige, keine Sachverständigenprüfung (außerhalb von Schutzgebieten).
  • Über 1 bis 10 m³: Stufe B – Anzeige 6 Wochen vorher, Prüfung vor Inbetriebnahme.
  • Über 10 m³ und alle unterirdischen Anlagen: zusätzlich wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre.

Rechtsgrundlage

Für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen gilt bundesweit die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes. Die technischen Details für Tankstellen – auch für Eigenverbrauchstankstellen – regelt die TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“. Viele Landkreise geben dazu eigene Merkblätter heraus.

Wassergefährdungsklassen

Diesel

WGK 2

wassergefährdend

AdBlue

WGK 1

schwach wassergefährdend

Biodiesel (RME)

WGK 1

schwach wassergefährdend

Gefährdungsstufen für Diesel (WGK 2)

Maßgeblich ist das Volumen der Anlage – also der Rauminhalt aller Tanks und Anlagenteile, die zusammengehören.

A
bis 1 m³ (1.000 l)
Oberirdisch keine Anzeige und keine Sachverständigenprüfung – außerhalb von Schutzgebieten.
B
über 1 bis 10 m³
Anzeige 6 Wochen vorher, Prüfung vor Inbetriebnahme und nach wesentlicher Änderung.
C
über 10 bis 100 m³
Zusätzlich wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre.
D
über 100 m³
Wiederkehrende Prüfung, strengere Anforderungen an die Rückhaltung.

Stufen-Finder: Was gilt für meinen Tank?

Anlage eingeben

alle Tanks der Anlage zusammen
Gefährdungsstufe
B
Anzeige bei der Behörde
Sachverständigenprüfung

Vereinfachte Einstufung nach § 39 AwSV und den Prüfpflichten nach Anlage 5 und 6 AwSV. Sonderfälle (z. B. Heizölverbraucheranlagen, Landesrecht) sind nicht abgebildet.

Anzeigepflicht

Prüfpflichtige Anlagen müssen Sie der zuständigen unteren Wasserbehörde (Landratsamt, Kreis- oder Stadtverwaltung) mindestens sechs Wochen vor der Errichtung anzeigen. Das gilt auch für wesentliche Änderungen und für Maßnahmen, die die Gefährdungsstufe ändern – etwa einen zusätzlichen Tank. Der Anzeige liegen in der Regel ein Lageplan, die Zulassung des Tanks und eine Beschreibung des Abfüllplatzes bei.

Prüfung durch Sachverständige

  • Vor Inbetriebnahme und nach jeder wesentlichen Änderung – ab Stufe B.
  • Wiederkehrend alle 5 Jahre – ab Stufe C sowie für alle unterirdischen Anlagen.
  • Bei Stilllegung der Anlage.
  • Abfüllflächen: Viele Behörden verlangen eine Nachprüfung nach dem ersten Betriebsjahr.

Wer eine Prüfung versäumt oder festgestellte Mängel nicht beseitigt, handelt ordnungswidrig.

Pflichten im laufenden Betrieb

  • Anlage regelmäßig selbst kontrollieren: Tank, Leckanzeige, Schläuche, Abfüllplatz.
  • Beim Befüllen durch den Tankwagen und beim Tanken anwesend sein, Überfüllsicherung nutzen.
  • Bindemittel bereithalten, Tropfmengen sofort aufnehmen.
  • Betriebsanweisung bzw. Merkblatt an der Anlage aushängen, Mitarbeiter unterweisen.
  • Prüfberichte und Wartungsnachweise aufbewahren.

Unter 1.000 Liter bleiben – oder richtig planen

Mobile Dieseltankstellen bis 980 l bleiben oberirdisch in Stufe A. Für größere Anlagen beraten wir Sie zu Tank, Zulassung und Aufstellung.

Häufige Fragen

Ab wie viel Litern muss ein Dieseltank angezeigt werden?

Oberirdische Dieseltanks mit mehr als 1.000 Litern (1 m³) sind prüfpflichtig und müssen der unteren Wasserbehörde mindestens sechs Wochen vor der Errichtung angezeigt werden. Unterirdische Tanks sind unabhängig von der Größe anzeige- und prüfpflichtig.

Wie oft muss ein Dieseltank geprüft werden?

Oberirdisch in Stufe B: vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen. Ab Stufe C sowie bei unterirdischen Anlagen zusätzlich wiederkehrend alle 5 Jahre. In Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten gelten kürzere Intervalle bzw. auch für kleinere Anlagen wiederkehrende Prüfungen.

Welche Wassergefährdungsklasse hat Diesel?

Dieselkraftstoff ist in Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend) eingestuft. AdBlue und Biodiesel (RME) liegen in WGK 1 (schwach wassergefährdend).

Zählen Diesel- und AdBlue-Tank zusammen?

Werden Stoffe unterschiedlicher WGK in einer Anlage gehandhabt, ist für die Einstufung grundsätzlich der Stoff mit der höchsten WGK maßgebend. Ob Diesel- und AdBlue-Tank eine gemeinsame Anlage bilden, hängt von der Ausführung ab – etwa gemeinsamer Abfüllplatz oder gemeinsame Zapfsäule. Klären Sie das im Zweifel mit der Behörde.

Wer prüft die Anlage?

Prüfungen nach AwSV führen Sachverständige einer anerkannten Sachverständigenorganisation durch. Den Auftrag erteilt der Betreiber rechtzeitig selbst.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Allgemeine Hinweise ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültige AwSV, die TRwS 781, das Landesrecht und die Vorgaben Ihrer unteren Wasserbehörde. Redaktion: SENSOR TECHNIK · Zuletzt aktualisiert: