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Grundlagen

Was ist eine Eigenverbrauchstankstelle?

Eine Eigenverbrauchstankstelle versorgt ausschließlich die eigenen Fahrzeuge und Maschinen eines Betriebs mit Kraftstoff. Für sie gelten erleichterte, aber klare Regeln zum Schutz von Boden und Grundwasser.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Eigenverbrauchstankstelle versorgt nur eigene Fahrzeuge und Maschinen – kein Verkauf, keine Fremdbetankung.
  • Die Jahresabgabe liegt bei höchstens 100 m³; darüber gelten die vollen Tankstellen-Anforderungen.
  • Zur Anlage gehören Tank, Zapfeinrichtung, Sicherheitseinrichtungen und der Abfüllplatz.
  • Auch ein mobiler Tank, der dauerhaft am selben Platz steht, gilt als ortsfest genutzte Anlage.

Wann gilt eine Tankstelle als Eigenverbrauchstankstelle?

Drei Merkmale machen die Einordnung aus:

  • Nur eigene Fahrzeuge: Betankt werden betriebseigene Fahrzeuge, Maschinen und Geräte – kein Verkauf, keine Fremdbetankung.
  • Begrenzte Menge: Die abgegebene Kraftstoffmenge liegt bei höchstens 100 m³ (100.000 Liter) pro Jahr.
  • Ortsfeste Nutzung: Die Anlage steht fest an einem Ort – oder wird dort dauerhaft genutzt. Auch eine mobile Tankanlage, die immer am selben Platz auf dem Hof steht, zählt dazu.
Wird mehr als 100 m³ im Jahr abgegeben, ist die Anlage keine Eigenverbrauchstankstelle mehr. Dann gelten die vollen Anforderungen der TRwS 781 für Tankstellen.

Aus welchen Teilen besteht sie?

Wasserrechtlich ist die Tankstelle eine Anlage zum Lagern und Abfüllen. Dazu gehören:

Lagerbehälter

Doppelwandig mit Leckanzeige oder einwandig in einem Auffangraum. Der Tank braucht einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis.

Zapfeinrichtung

Pumpe, Schlauch und Zapfpistole – meist direkt am Tank, seltener als eigene Zapfsäule.

Abfüllplatz

Die Fläche, auf der das Fahrzeug beim Tanken steht. Dicht, beständig gegen Diesel, ohne offene Abläufe. Details

Sicherheitseinrichtungen

Überfüllsicherung, Auffangraum oder Rückhaltung, Bindemittel für den Notfall.

Welche Regeln gelten für meine Anlage?

Diesel ist als wassergefährdend in Wassergefährdungsklasse 2 eingestuft. Aus dieser Klasse und dem Tankvolumen ergibt sich die Gefährdungsstufe A bis D nach § 39 AwSV – und daraus, ob Sie die Anlage anzeigen und durch einen Sachverständigen prüfen lassen müssen.

Grob gilt für oberirdische Dieseltanks:

  • bis 1.000 Liter: Stufe A – keine Anzeige, keine Sachverständigenprüfung außerhalb von Schutzgebieten.
  • über 1.000 bis 10.000 Liter: Stufe B – Anzeige und Prüfung vor Inbetriebnahme.
  • über 10.000 Liter: Stufe C – zusätzlich wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre.

Stufe für meinen Tank ermitteln

Pflichten des Betreibers

  1. Einstufen: Gefährdungsstufe bestimmen und dokumentieren.
  2. Anzeigen: Prüfpflichtige Anlagen mindestens sechs Wochen vor Errichtung bei der unteren Wasserbehörde anzeigen.
  3. Fachbetrieb beauftragen: Prüfpflichtige Anlagen dürfen nur von Fachbetrieben nach § 62 AwSV errichtet, instand gesetzt und stillgelegt werden.
  4. Prüfen lassen: Sachverständigenprüfung vor Inbetriebnahme und – je nach Stufe und Standort – wiederkehrend.
  5. Selbst kontrollieren: Dichtheit, Leckanzeige und Abfüllplatz regelmäßig in Augenschein nehmen, Mängel beseitigen.
  6. Dokumentieren: Prüfberichte, Wartung und Störungen aufbewahren; Betriebsanweisung bzw. Merkblatt an der Anlage aushängen.
In Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten gelten strengere Regeln, in bestimmten Schutzzonen sind Tankstellen ganz ausgeschlossen. Klären Sie den Standort vorab mit der Behörde.

Klein anfangen, ohne Anzeigepflicht

Mobile Dieseltankstellen bis 980 Liter bleiben oberirdisch in Gefährdungsstufe A – ideal für den Einstieg oder als Ergänzung zur festen Anlage.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Eigenverbrauchstankstelle und Betriebstankstelle?

Im Alltag meinen beide Begriffe dasselbe: eine Tankstelle, an der ein Betrieb nur seine eigenen Fahrzeuge und Maschinen betankt. Wasserrechtlich wird zusätzlich auf die Jahresabgabemenge geschaut – bis 100 m³ pro Jahr gelten die erleichterten Regeln für Eigenverbrauchstankstellen.

Darf ich an meiner Eigenverbrauchstankstelle Fremdfahrzeuge betanken?

Nein. Sobald Dritte betankt werden oder Kraftstoff verkauft wird, ist es keine Eigenverbrauchstankstelle mehr. Dann gelten die Anforderungen an öffentliche Tankstellen und zusätzlich steuer- und gewerberechtliche Pflichten.

Gehört der Abfüllplatz zur Anlage?

Ja. Lagertank, Zapfeinrichtung, Leitungen und die Fläche, auf der getankt wird, bilden zusammen eine Anlage zum Lagern und Abfüllen. Deshalb wird der Abfüllplatz bei der Prüfung durch den Sachverständigen mit betrachtet.

Wer ist für die Anlage verantwortlich?

Der Betreiber – also das Unternehmen, das die Tankstelle nutzt. Er muss sie einstufen, anzeigen, prüfen lassen, regelmäßig kontrollieren und dokumentieren.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Allgemeine Hinweise ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültige AwSV, die TRwS 781, das Landesrecht und die Vorgaben Ihrer unteren Wasserbehörde. Redaktion: SENSOR TECHNIK · Zuletzt aktualisiert: